In diesem Artikel möchten wir näher auf das Hausgeld eingehen. Was ist es? Aus welchen Bestandteilen setzt es sich zusammen? Wer muss es bezahlen? uvm.
Das Hausgeld ist eine monatliche Zahlung, die der Eigentümer einer Eigentumswohnung and die Eigentümergemeinschaft zu bezahlen hat. D.h. sie fällt nur bei Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen an, die aus mehreren Eigentümern bestehen, nicht jedoch bei Einfamilienhäusern, wo es i.d.R. nur einen Eigentümer gibt.
Das Hausgeld hat i.d.R. folgende Bestandteile:
Nebenkosten sind die regelmäßig anfallenden Kosten, die mit dem Betrieb einer Wohnung bzw. der Wohnanlage einhergehen. Hierzu zählen bspw. Wasser, Abfallentsorgung, Reinigungskosten der Gemeinschaftsbereiche, etc.
Was die umlegbaren Nebenkosten sind haben wir in einem eigenen Blogartikel bereits beschrieben - diese sind vom Mieter zu bezahlen.
Die nicht umlegbaren Nebenkosten hingegen sind insb. die Kosten für die Verwaltung und Kontoführungsgebühren.
Die Instandhaltungsrücklage, die ebenfalls nicht auf den Mieter umlegbar ist, wir häufig auch unter den Nebenkosten zusammengefasst. Allerdings hat sie den besonderen Charakter, dass sie nicht zur direkten Deckung von laufenden Kosten bestimmt ist (so wie die Nebenkosten). Sie ist eher als ein Rücklagentopf zu sehen, in den im Voraus eingezahlt wird, um die Kosten für zukünftig anfallende Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten zu decken. Somit ist die Instandhaltungsrücklage zwar Teil des Hausgeldes, aber eben keine Kostenposition, sondern eine Art "Ansparung".
Gleich ob der Eigentümer seine Wohnung vermietet oder selbst nutzt, er hat das Hausgeld an die Eigentümergemeinschaft zu entrichten. Die umlegbaren Nebenkosten kann er auf seinen Mieter "umlegen", diese sind dann Bestandteil der Warmmiete, die der Mieter monatlich an den Vermieter bezahlt.
Die Einzahlungen des Hausgeldes sowie die Entnahmen (also die Deckung laufender Kosten der Eigentümergemeinschaft) werden einmal jährlich von der Verwaltung abgerechnet. Dies ist die sogenannte Betriebskostenabrechnung. Die Verwaltung selbst ist NICHT Besitzer des Hausgeldes - weder der Nebenkostenvorauszahlungen, noch des Rücklagentopfes für Instandhaltungen.
Jede Eigentümergemeinschaft ist jedoch verpflichtet eine Verwaltung eben mit der Verwaltung des Mehrfamilienhauses/ der Wohnanlage zu beauftragen. Diese sorgt dann auch dafür, dass alle Eigentümer fristgerecht und in voller Höhe das auf sie entfallende Hausgeld bezahlen.
Wichtig zu wissen: Sollte mal ein Eigentümer seiner Verpflichtung zur Zahlung des Hausgeldes nicht nachkommen, haften die übrigen Eigentümer "gesamtschuldnerisch" für seinen Ausfall. Dies liegt darin begründet, dass alle Eigentümer sich um "ihr" Mehrfamilienhaus / ihre Wohnanlage kümmern.